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Vor dem Schöffengericht hat sich ein verbrecherischer Wildschütz zu verantworten. In den Augen des Volkes jedoch haftet nichts Ehrenrühriges an so einer Tat. Man mag es, wenn einer den Mut hat, des Nachts allein durch dunkle Wälder zu streifen. Nur der Herr Amtsgerichtsrat ist in geharnischter Stimmung, und der Wildschütz kann auf etliche Jahre Zuchthaus gefasst sein.
Vor dem Schöffengericht hat sich ein verbrecherischer Wildschütz zu verantworten. In den Augen des Volkes jedoch haftet nichts Ehrenrühriges an so einer Tat. Man mag es, wenn einer den Mut hat, des Nachts allein durch dunkle Wälder zu streifen. Nur der Herr Amtsgerichtsrat ist in geharnischter Stimmung, und der Wildschütz kann auf etliche Jahre Zuchthaus gefasst sein.
Vor dem Schöffengericht hat sich ein verbrecherischer Wildschütz zu verantworten. In den Augen des Volkes jedoch haftet nichts Ehrenrühriges an so einer Tat. Man mag es, wenn einer den Mut hat, des Nachts allein durch dunkle Wälder zu streifen. Nur der Herr Amtsgerichtsrat ist in geharnischter Stimmung, und der Wildschütz kann auf etliche Jahre Zuchthaus gefasst sein.
Vor dem Schöffengericht hat sich ein verbrecherischer Wildschütz zu verantworten. In den Augen des Volkes jedoch haftet nichts Ehrenrühriges an so einer Tat. Man mag es, wenn einer den Mut hat, des Nachts allein durch dunkle Wälder zu streifen. Nur der Herr Amtsgerichtsrat ist in geharnischter Stimmung, und der Wildschütz kann auf etliche Jahre Zuchthaus gefasst sein.
Drei Damen der Geisbacher Gesellschaft sind angeklagt, den stadtbekannten Trunken- und Raufbold Bartholomäus Kölbl erheblich körperlich verletzt zu haben. Die Damen behaupten, im Auftrag eines „höheren Willens“ geprügelt zu haben.
Drei Damen der Geisbacher Gesellschaft sind angeklagt, den stadtbekannten Trunken- und Raufbold Bartholomäus Kölbl erheblich körperlich verletzt zu haben. Die Damen behaupten, im Auftrag eines „höheren Willens“ geprügelt zu haben.
Drei Damen der Geisbacher Gesellschaft sind angeklagt, den stadtbekannten Trunken- und Raufbold Bartholomäus Kölbl erheblich körperlich verletzt zu haben. Die Damen behaupten, im Auftrag eines „höheren Willens“ geprügelt zu haben.